(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Schulz & Stosse GbR und dem Kunden über die Nutzung der All-in-One-Software „Taskey“ (Web-Dashboard und Mobile App) sowie den Kauf von zugehöriger Hardware (NFC-Tags).
(2) Das Angebot von Taskey richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher (§ 13 BGB) sind von der Nutzung ausgeschlossen.
(3) Der Vertrag stellt rechtlich eine Typenkombination dar: Die Bereitstellung der Software-as-a-Service (SaaS) unterliegt schwerpunktmäßig dem Mietrecht (§§ 535 ff. BGB), der Erwerb von NFC-Hardware dem Kaufrecht (§§ 433 ff. BGB).
(1) Taskey stellt dem Kunden eine cloudbasierte Software zur Betriebsführung zur Verfügung. Die Kernfunktionen umfassen unter anderem Projekt- und Auftragsplanung, ereignisbasierte GPS-Dokumentation, Arbeitszeiterfassung, Live-Margen-Berechnung sowie das Kunden-Portal „Taskey Share“.
(2) Der genaue Funktionsumfang richtet sich nach dem vom Kunden gewählten Tarif (z. B. START, GROW, SCALE, ENTERPRISE).
(3) Verfügbarkeit und SLA: Taskey stellt die Software mit einer Verfügbarkeit bereit, die in einem separaten Service Level Agreement (SLA) definiert und als Anlage beigefügt ist. Die Messung der Verfügbarkeit erfolgt am Übergabepunkt des Rechenzentrums zum Internet (z. B. via standardisiertem Ping-Test/Monitoring). Für Standardtarife gilt das „Best Effort“-Prinzip, garantierte Verfügbarkeiten gelten ab dem ENTERPRISE-Tarif.
(4) Support: Supportleistungen (E-Mail, Ticket, Telefon) werden nach dem jeweils gebuchten Tarif erbracht. Die genauen Reaktionszeiten (Response-Zeiten) sind ebenfalls in der SLA-Anlage geregelt.
(1) Taskey räumt dem Kunden für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht-exklusives, nicht übertragbares Recht ein, die Software für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.
(2) Der Kunde erhält das Recht, in der Software entsprechend seinem gebuchten Tarif Mitarbeiterprofile („Active Users“) anzulegen.
(3) Geistiges Eigentum (IP): Sämtliche Rechte an der Software, dem Quellcode und den Algorithmen (Software-IP) verbleiben vollumfänglich bei Taskey. Der Kunde behält jedoch ausdrücklich alle Rechte (Daten-IP) an den von ihm in das System eingegebenen und verarbeiteten Daten.
(1) Lebendiges Produkt: Taskey verpflichtet sich, die Software im Rahmen des technischen Fortschritts fortlaufend zu pflegen, Bugs zu beheben und Sicherheitsupdates durchzuführen (Best Effort).
(2) Kein Anspruch auf Custom-Features: Es besteht ausdrücklich kein rechtlicher Anspruch des Kunden auf die Programmierung spezifischer, individueller Wunschfunktionen (Custom-Features), es sei denn, dies wurde in einem separaten Individualvertrag vereinbart.
(1) Sofern der Kunde NFC-Tags erwirbt, handelt es sich hierbei um einen Kaufvertrag. Das Eigentum an den NFC-Tags geht erst nach vollständiger Bezahlung auf den Kunden über.
(2) Rügepflicht im B2B: Der Kunde hat die gelieferten NFC-Tags unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und offensichtliche Mängel spätestens innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen (§ 377 HGB). Andernfalls gilt die Hardware als genehmigt.
(3) Die Gewährleistungsfrist für verkaufte Hardware wird auf 12 Monate ab Lieferung beschränkt.
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem gebuchten Tarif und wird auf Basis der „Active Users“ (aktivierte Mitarbeiterprofile im Abrechnungszeitraum) berechnet.
(2) Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. Umsatzsteuer.
(3) Bietet Taskey eine 14-tägige kostenlose Testphase an, endet diese automatisch. Ein kostenpflichtiges Abonnement entsteht erst, wenn der Kunde aktiv einen Tarif bucht.
(4) Rechnungen sind im Voraus fällig. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz an.
(1) Taskey Kick-Off: Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass die von ihm importierten Daten (z. B. via Excel) rechtmäßig sind.
(2) Taskey Share: Teilt der Kunde Projektstände über „Taskey Share“ mit Dritten (z. B. Bauherren), ist er allein für die rechtliche Zulässigkeit dieses Teilens (inkl. Einwilligungen) verantwortlich. Taskey stellt nur die Technik bereit und haftet nicht inhaltlich.
(1) Bei monatlicher Abrechnung ist der Vertrag flexibel mit einer Frist von 7 Tagen zum Ende des Abrechnungsmonats kündbar.
(2) Bei jährlicher Abrechnung beträgt die Mindestlaufzeit 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr, wenn er nicht 30 Tage vor Ablauf gekündigt wird.
(3) GoBD und Daten-Historie: Der Umfang der rückwirkenden Datenspeicherung in der Software richtet sich nach dem Tarif. Der Kunde ist für die Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (z. B. 10 Jahre nach § 147 AO) zwingend selbst verantwortlich, indem er die Daten rechtzeitig exportiert. Taskey übernimmt hierfür keine Haftung.
(4) Datenexport nach Kündigung: Nach Wirksamwerden der Kündigung erhält der Kunde für einen Zeitraum von 30 Tagen auf Anfrage die Möglichkeit, seine Daten zu exportieren. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten vom Anbieter unwiderruflich gelöscht. Taskey haftet nicht für Datenverluste nach Verstreichen dieser Frist.
(1) Taskey haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Taskey nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, maximal auf die Summe der vom Kunden in den letzten 12 Monaten gezahlten SaaS-Gebühren.
(3) Ausschluss entgangener Gewinn: Eine Haftung für entgangenen Gewinn – insbesondere, aber nicht abschließend, durch Fehlkalkulationen aufgrund fehlerhafter Live-Margen-Berechnung oder verspäteter Rechnungsstellung bei einem Softwareausfall – ist ausdrücklich ausgeschlossen.
(4) Höhere Gewalt (Force Majeure): Taskey übernimmt keine Haftung bei Ausfällen durch höhere Gewalt, unvorhersehbare Cyberangriffe oder Stromausfälle (außer bei Verletzung von Kardinalpflichten). Taskey haftet nicht für daraus resultierende Leistungsstörungen, sofern branchenübliche Schutzmaßnahmen getroffen wurden.
Da der Kunde in der Software personenbezogene Daten speichert, schließen die Parteien zwingend einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab. Der Kunde bleibt datenschutzrechtlich der Verantwortliche.
(1) Änderungsklausel: Änderungen dieser AGB werden dem Kunden rechtzeitig, mindestens jedoch 2 Monate vorher, in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen, gelten die Änderungen als angenommen.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Saarbrücken.
(4) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Eine unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt; der Vertrag bleibt im Übrigen wirksam.